Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand dieses Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Camping- fahrzeugs (Campingbus, Wohnmobil, o. Ä.) mit standardmäßigem Innenausbau, sowie ggf. hinzugebuchtes Zubehör, durch die LionCamper GmbH an die mietende Person. Die gesetzli- chen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere die §§ 651 a-m BGB finden auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung. Die mietende Person setzt das entsprechende Mietfahrzeug eigenverantwortlich ein und gestaltet die Fahrt während des gesamtem Mietzeit- raums selbst. Die Vermieterin, die LionCamper GmbH, schuldet keine Reiseleistungen, auch keine Gesamtheit von Reiseleistungen.

Auf den Mietvertrag der LionCamper GmbH findet ausschließlich das Recht der Bundesrepub- lik Deutschland Anwendung. Vorrangig gelten jedoch, sofern gesetzlich zulässig, die allgemei- nen Geschäftsbedingungen der LionCamper GmbH.

Etwaige Geschäftsbedingungen der mietenden Person finden im Mietverhältnis zwischen Ver- mieterin und der mietenden Person keine Anwendung, auch wenn die Vermieterin Ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

Die Verträge werden in deutscher Sprache und in Schriftform geschlossen. Sämtliche Verein- barungen zwischen der Vermieterin und der mietenden Person sind ebenfalls schriftlich zu treffen, mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

Das Mietfahrzeug darf nur innerhalb der Staaten der Europäischen Union, sowie Großbritanni- en, Norwegen, Island, Kroatien, Andorra, Albanien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina und der Schweiz genutzt werden. Vom Mietverhältnis ausgeschlossen und somit der mietenden Person untersagt, sofern nicht durch die LionCamper GmbH im Einzelfall genehmigt, ist das Reisen in alle anderen nicht EU-Länder.

Im Rahmen des Mietverhältnisses sind die Campingfahrzeuge ausschließlich für private Zwecke (z. B. Urlaubsreisen, Mehrtagesausflüge, Reisen zu Events o. Ä.) zu nutzen. Jegliche gewerbliche Nutzung (z. B. Unter- bzw. Weitervermietung, Nutzung für Taxi- oder Shuttlefahr- ten o. Ä.), sowie die Nutzung für Wohnungsumzüge oder allgemein als Transportfahrzeug (z. B. Möbel, Fahrräder, explosive / entzündliche / giftige / radioaktive Stoffe), ist untersagt. Zuwider- handlungen berechtigen die Vermieterin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und ggf. zu Schadensersatzansprüchen. Die Anmietung eines Campingfahrzeugs zum Zwecke eines Kreativarbeitsplatzes oder als Home-Office-Möglichkeit zählt hingegen nicht als gewerbliche Nutzung und ist somit erlaubt.

2.1.

Unsere Angebote auf unserer Internetseite sind unverbindlich. Kund:innen haben folgende Möglichkeiten für einen Vertragsabschluss:

– Kund:innen können unser Buchungssystem nutzen. Mit der Übermittlung des Buchungsformulars senden Kund:innen ein verbindliches Angebot für den Abschluss eines Mietvertrags. Die mietende Person erhält anschließend eine Reservierungsbestätigung, welche als Annahme des Vertrags gilt.

– Kund:innen können eine unverbindliche Buchungsanfrage für einen bestimm- ten Mietzeitraum stellen (z. B. über Telefon / Email). Man erhält hieraufhin von uns, der LionCamper GmbH, ein verbindliches Angebot, an welches wir uns für 2 Werktage gebunden halten. Die verbindliche Annahme des Angebots durch Kund:innen erfolgt durch Leistung der im Angebot ausgewiesenen Anzahlung binnen der dort genannten Frist.

2.2.

Bei jeder Buchung ist unmittelbar nach Buchung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des gesamten Mietpreises fällig. Der Restbetrag muss spätestens 3 Werk- tage vor Reiseantritt auf unser Konto überwiesen werden oder bei Abholung vor Ort in Bar, per EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Bei nicht rechtzeitiger Zah- lung des Anzahlungsbetrags behalten wir uns das Recht vor, den Mietvertrag zu stornieren. Für die Einhaltung der Überweisungsfristen ist jeweils der Eingang auf unserem Konto maßgeblich.

2.3.

In unserer E-Mail Bestätigung oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Abholung des Campingfahrzeugs, wird der Vertragstext der mietenden Person von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papieraus- druck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

3.1. Das Mindestalter für Fahrer:innen unserer Mietfahrzeuge beträgt 18 Jahre.

3.2. Die mietende Person und alle Fahrer:innen werden im Mietvertrag schriftlich eingetragen und müssen jeweils Führerschein und einen gültigen Personalau- weis / Reisepass bei Fahrzeugübergabe der Vermieterin im Original vorzeigen. Ohne gültige Fahrerlaubnis und Legitimationspapier erfolgt keine Fahrzeugübergabe.

3.3. Das Mietfahrzeug darf nur von der mietenden Person und den im Mietvertrag eingetragenen Fahrer:innen gelenkt werden. Die mietende Person haftet für alle Schäden, welche durch unberechtigte Fahrer:innen verursacht werden.

4.1. Unsere Preise ergeben sich aus unserem Angebot (Nr. 2 Abs. 1), sowie für optio- nale Leistungen, sofern nicht im Angebot ausgewiesen, aus unserer zum Zeit- punkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisübersicht auf:

Preise und Konditionen

Die genannten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen USt.

4.2. Soweit nicht ausdrücklich anders mit der LionCamper GmbH vereinbart ist, wird eine sofortige Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtmietpreises (siehe § 2 Abs. 1) fällig. Die Restzahlung wird spätestens 3 Werktage vor dem Abholtermin per Überweisung geschuldet. Alternativ kann die Restzahlung auch am Abhol- tag bei Fahrzeugübergabe in Bar, per EC oder Kreditkarte entrichtet werden. EC- Kartenzahlungen werden immer akzeptiert und Kreditkartenzahlungen erst ab einem Betrag von 500 €.

4.3. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, das Fahrzeug erst nach vollständig beglichener Rechnung an die mietende Person herauszugeben. Bei nicht recht- zeitiger An- und/oder Restzahlung ist die LionCamper GmbH berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die mietende Person hat keinen Anspruch auf Stundung des Zahlungsziels bzw. einem Rechnungsaus- gleich erst nach Beendigung des Mietverhältnisses.

5.1. Die durch die mietende Person zu hinterlegende Kaution wird entweder vor dem Abholtermin überweisen oder bei Abholung in Bar hinterlegt.

5.2. Bis zu einer Mietdauer von 25 Nächten kann die Kaution durch die mietende Person auch per Kreditkarte hinterlegt werden. Hierfür benötigt die mietende Person die Kreditkarten-PIN. Akzeptiert werden folgende Karten: MasterCard, Visa, JCB, UnionPay, Diners/Discover, VPay. Sollte bei der Fahrzeugabholung die Kautionshinterlegung per Kreditkarte aus verschiedenen Gründen nicht funktio- nieren (z. B. technische Probleme), obliegt es der mietenden Person die fällige Kaution anderweitig zu hinterlegen.

5.3. Die Kreditkarte wird bei Kautionshinterlegung nicht belastet. Der fällige Kauti- onsbetrag wird lediglich reserviert und steht der mietenden Person bis zur Kau- tionsrückerstattung hinsichtlich des Verfügungsrahmens nicht mehr zur Verfü- gung. Kautionsreservierungen auf Kreditkarten erlöschen automatisch mit dem Ablauf des 28. Tages nach Kautionsreservierung.

5.4. Die Kaution beträgt standardmäßig 1.000 €. Die mietende Person hat die Mög- lichkeit die Kaution durch Zubuchung eines entsprechenden Versicherungspa- ketes zu reduzieren. Die Höhe der Kaution, je nach Versicherungspaket, ergibt sich aus der gültigen Preisübersicht auf: https://lioncamper.de/preise/

5.5. Ohne Kautionshinterlegung erfolgt keine Aushändigung des Mietfahrzeugs. Davon ausgenommen sind Reservierungen mit gebuchtem Versicherungspaket „Safari“, bei welchem eine Kautionshinterlegung entfällt.

5.6. Die Kaution wird unverzüglich bei vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet. Bei Kreditkarten wird zur Stornierung der Kautionsreservierung vor Ablauf der 28-Tage-Frist vor Ort bei Fahrzeugrückgabe erneut die Kreditkar- te, sowie die Kreditkarten-PIN benötigt. Anlage der Kaution ist von der Vermiete- rin nicht geschuldet. Bei nicht vertragsgemäßer Rückgabe (z. B. Beschädigun- gen im Innenraum, Schäden außen am Fahrzeug, Schäden an Reifen oder Felgen, Glasschäden & Steinschläge, Schäden an Markise oder Aufstelldach, Camper nicht vollgetankt, Camper stark verunreinigt) oder der nachträglichen Buchung von Änderungen (z. B. Buchung Endreinigung), ist die LionCamper GmbH berechtigt einen entsprechenden Anteil der Kaution einzubehalten. Sofern die Schadenshöhe bei Fahrzeugrückgabe noch nicht konkret beziffert werden kann, ist die LionCamper GmbH als Vermieterin berechtigt, die Kaution bis zur endgültigen Klärung, welche innerhalb von 14 Werktagen durch die LionCamper GmbH herbeigeführt wird, zurückzuhalten.

5.7. Eine Haftung der mietenden Person für von ihr / ihm verschuldete, verdeckte oder versteckte Mängel oder Beschädigungen, die im aufgrund ihrer Natur erst im Nachgang von der Vermieterin festgestellt werden können, bleibt vorbehal- ten. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben.

6.1.  Die mietende Person haftet entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

6.2.  Die mietende Person verpflichtet sich die LionCamper GmbH als Vermieter von allen Ansprüchen Dritter, welche die mietende Person zu vertreten hat, freizustellen,

insbesondere bezüglich Bußgelder, Strafen und Gebühren. Die LionCamper GmbH ist zur Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 je Vorgang berechtigt.

6.3.  Das Wohnmobil wird versichert übergeben. Der Versicherungsschutz besteht in folgendem Umfang:

    •  Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. € Deckungssumme

    •  Vollkaskoversicherung

    • Europaweiter Schutzbrief inkl. Unfall- und Pannenhilfe

6.4. Im Schadensfall haftet die mietende Person für Voll- und Teilkaskoschäden ma- ximal in Höhe der Selbstbeteiligung. Diese beträgt standardmäßig beim Paket „Basic“ 1.000 €, beim Versicherungspaket „Roadtrip“ 500 € und beim Versiche- rungspaket „Safari“ 0 €. Bei Teilkaskoschäden beträgt die maximale Selbstbetei- ligung 500 €.

6.5.  Der maximale Selbstbehalt gilt pro Schadensfall und nicht pro Anmietung.

6.6.  Für jegliche Schäden am und im Fahrzeug aufgrund von grob fahrlässigem Handeln, Fehlbedienung, unsachgemäßem Fahrzeugeinsatz oder unüblich hohem Kraft- einsatz bei der Bedienung, haftet die mietende Person für die Reparaturkosten in voller Höhe. Die Schadenshöhe ist hierbei nicht durch die hinterlegte Kaution oder dem entsprechenden Kaskoselbstbehalt der verschiedenen Versicherungspakete gedeckelt. Dies gilt insbesondere für folgende Schäden:

    • Schäden an der Markise: Die Markise ist gemäß dem Handbuch zu bedienen. Die Markise darf bei starkem Wind und Regen nicht ausgefahren werden. Die durch die LionCamper GmbH zur Verfügung gestellten Heringe müssen, sofern der Untergrund des Stellplatzes dies erlaubt, unbedingt zur Sicherung der Markisenstandfüße verwendet werden. Die ausgefahrene Markise darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und muss bei längerer Abwesenheit der Kund:innen eingefahren werden.

    • Schäden am Aufstelldach: Das Aufstelldach ist gemäß dem Handbuch zu bedienen. Das Aufstelldach darf nur ausgefahren werden, wenn sichergestellt ist, dass genügend Platz über dem Fahrzeug ist. Das Aufstelldach muss bei starkem Wind und / oder Regen eingefahren werden, um Strukturschäden und das Eindringen von Wasser zu vermeiden. Das Aufstelldach muss bei längerer Abwesenheit der Kund:innen eingefahren werden und darf nicht unbeaufsichtigt in ausgefahrenem Zustand gelassen werden. Für Schäden am Dachbalg (z. B. Löcher im Gewebe aufgrund von Einklemmen bei unsachgemäßem Schließen des Aufstelldaches) haftet die mietende Person ebenfalls in voller Höhe.

    • Schäden am Frischwassersystem: Die mietende Person haftet für Schäden durch falsches Betanken (z. B. Diesel in den Frischwassertank), oder durch Einfüllen von anderen Flüssigkeiten außer Wasser in den Frischwassertank, in voller Höhe. Das System kann nicht gereinigt werden und muss in der Regel gänzlich ausgetauscht werden.

    • Kraftstoff Falschbetankung: Alle Fahrzeuge der Camperflotte der LionCamper GmbH werden durch neue und emmissionsarme Dieselmotoren angetrieben. Die mietende Person haftet für Schäden und Folgeschäden durch Falschbetankung des Diesel- oder AdBlue-Tanks in voller Höhe.

6.7. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und Haftungsgrundlage der mie- tenden Person ist die Dokumentation bereits vorhandener Schäden auf dem Mietvertrag zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe maßgeblich.

7.1. Die LionCamper GmbH haftet als Vermieterin soweit ein Versicherungsschutz besteht. Im Übrigen gilt, dass Ansprüche der mietenden Person auf Schadensersatz ausgeschlossen sind. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche von Kund:innen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinal- pflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der LionCamper GmbH, der gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die LionCamper GmbH als Vermieterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Kund:innen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter:innen, Angestellt:innen und sonstigen Erfüllungsgehilf:innen.

7.3. Die zuvor aufgeführten Einschränkungen gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale iSv. § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.1. Fahrzeugübergaben und Fahrzeugrückgaben erfolgen zum, zwischen der mietenden Person und der LionCamper GmbH vereinbarten Zeitpunkt. Die bindende Übergabe- und Rückgabeuhrzeit wählt die mietende Person im Buchungsprozess aus. Folgende Übergabezeiten können von der mietenden Person während des Buchungsprozesses, immer zur vollen Stunde, reserviert werden:

Fahrzeugübergaben: Montag bis Samstag von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr

Fahrzeugrückgaben: Montag bis Sonntag von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr

Die Vermieterin behält sich das Recht vor nach Absprache mit der mietenden Person von den reservierten Uhrzeiten abzuweichen, sollten die Kapazitäten im Tagesgeschäft dies verlangen.

8.2. Verzögerungen bei der Rückgabe sind der LionCamper GmbH unverzüglich telefonisch anzukündigen. Bei Verspätungen größer als 60 Minuten behält sich die LionCamper GmbH das Recht vor eine weitere Tagesmiete des gemieteten Fahrzeugtyps in Rechnung zu stellen.

8.3. Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt als im Mietvertrag vereinbart, hat die mietende Person keinen Anspruch auf eine Teilrückerstattung des Mietpreises.

8.4. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit. Setzt die mietende Person den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert.

8.5. Die mietende Person ist verpflichtet das Fahrzeug rechtzeitig am im Mietvertrag definierten Ort an die LionCamper GmbH zurückzugeben. Eventuelle Verspätungen (z. B. Stau, Unfall, etc.) müssen der LionCamper GmbH rechtzeitig und unmittelbar mitgeteilt werden. Bei Rückgabe an einem anderen als dem ursprünglich vereinbarten Rückgabetag, wird zudem jeder angefangene Tag der Verspätung ebenfalls berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten. Im Falle einer der LionCamper GmbH nicht angezeigten verspäteten Rückgabe, behält sich die LionCamper GmbH vor, Strafanzeige bei den zuständigen Behörden stellen.

8.6. Beim Bring- & Holservice können unplanmäßige Variablen wie z. B. Verkehrsaufkommen, Stau, o. Ä. eine pünktliche Übergabe bzw. Rückgabe stören. Die mietende Person hat bei Abweichungen der vereinbarten Uhrzeiten keinen Anspruch auf Rückerstattung bzw. Schadensersatz.

8.7. Bei Abholung sind die mietende Person, sowie ggf. weitere Fahrer:innen zur Vor- lage eines gültigen amtlichen Ausweises, sowie einer gültigen Fahrerlaubnis verpflichtet. Die LionCamper GmbH wird seine Kund:innen angemessen in das Fahrzeug und dessen Bedienung einweisen. Der Zustand des Mietfahrzeugs wird bei Fahrzeugübergabe protokolliert. Vorhandene Schäden werden sorgfäl- tig durch die LionCamper GmbH, gesetzlichen Vertreter:innen oder Angestelt:innen auf dem Mietvertrag dokumentiert.

8.8. Das Fahrzeug wird der mietenden Person vollgetankt übergeben. Die mietende Person bringt das Fahrzeug vollgetankt wieder zurück. Im Falle einer Fahrzeugrückgabe mit nur teilweise gefülltem Tank, behält sich die LionCamper GmbH vor, die Kosten zur vollständigen Tankfüllung zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 € mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen.

8.9. Sofern keine Endreinigung durch die LionCamper GmbH als Vermieter von der mietenden Person hinzugebucht wurde, wird das Fahrzeug der LionCamper GmbH in gereinigtem Zustand (gefegt, gesaugt und gewischt) zurückgegeben. Die Außenwäsche wird durch die LionCamper GmbH durchgeführt. Wird das Fahrzeug, ohne gebuchte Endreinigung, in nicht ordnungsgemäß gereinigtem Zustand (Innenraum) zurückgebracht, behält sich die LionCamper GmbH vor, der mietenden Person eine Innenreinigungspauschale i. H. v. 100,00 EUR in Rechnung zu stellen. Diese kann mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden. Dies gilt ebenfalls für unüblich starke Verunreinigungen z. B. auf Pols- tern, dem Dachhimmel, dem Campingzubehör o.Ä.

8.10. Auch wenn kein Fahrradträger explizit von der mietenden Person hinzugebucht wurde, kann es vorkommen, dass ein Träger am gemieteten Fahrzeug montiert ist. Die LionCamper GmbH, ist nicht verpflichtet den Fahrradträger abzumontieren. Der mietenden Person ist es nicht gestattet den Fahrradträger selbst abzumontieren.

 

9.1. Die mietende Person ist berechtigt vor Mietbeginn jederzeit, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall verliert die LionCamper GmbH als Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis, erhält jedoch eine angemessene Entschädigung. Als angemessene Entschädigungspauscha- len werden, sofern im Vertrag nichts Anderes vereinbart, festgelegt – Bei Rück- tritt:

– Bis zum 51. Tag vor vereinbartem Mietbeginn: Kostenlose Stornierung. 
– Vom 50. Tag bis 30. Tag vor vereinbartem Mietbeginn: 30 % vom Mietpreis
– Vom 29. Tag bis 15. Tag vor vereinbartem Mietbeginn: 60 % vom Mietpreis
– Vom 14. Tag bis 8. Tag vor vereinbartem Mietbeginn: 80 % vom Mietpreis
– Ab dem 7. Tag bis zum vereinbarten Mietbeginns: 100 % des Mietpreises

9.2. Bis 48 Stunden vor Reiseantritt gilt folgende Kulanzregelung. Eine Umbuchung ist kostenfrei möglich. Im Falle einer Stornierung werden der mietenden Person die aus 9.1. fälligen Stornierungskosten in Form eines LionCamper Reisegutscheins in voller Höhe erstattet. Dieser Reisegutschein ist ab dem 31.12. des betreffenden Jahres drei Jahre lang gültig und kann für alle Fahrzeugkategorien angewendet werden. Siehe Gutscheinregelung unter Punkt 11.

9.3. Der mietenden Person bleibt der Nachweis unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden in geringer Höhe oder überhaupt nicht entstanden ist.

9.4. Im Falle der Nichtabholung des angemieteten Fahrzeugs zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne Anzeige, wird die bereits geleistete Miete vollständig einbehalten. Für den Fall, dass noch keine Miete gezahlt wurde, bleiben Schadensersatzansprüche der LionCamper GmbH gegenüber der mietenden Person unberührt.

10.1. Im Falle eines Schadens ist die LionCamper GmbH als Vermieterin unverzüglich zu informieren. Dies gilt auch im Fall jeglicher technischer Defekte.

10.2. Im Falle eines Unfalls hat die mietenden Person zudem unverzüglich die lokale Polizei zu verständigen und um eine polizeiliche Unfallaufnahme zu bitten. Im Handschuhfach eines jeden Fahrzeugs der LionCamper GmbH befindet sich ein europäischer Unfallprotokollbogen. Bei eindeutiger Schuldfrage (z. B. Unfallgeg- ner touchiert beim Ausparkvorgang das geparkte LionCamper Mietfahrzeug) kann auf eine polizeiliche Unfallaufnahme verzichtet werden, sofern die mieten- de Person und der bzw. die Unfallgegner:in das Unfallprotokoll vollständig und leserlich, samt von beiden Parteien unterschriebener Schuldfrage ausgefüllt haben. Der Verzicht auf eine polizeiliche Unfallaufnahme ist zuvor jedoch nach erfolgter Rücksprache von der LionCamper GmbH als Vermieterin zu genehmi- gen. Die mietende Person ist außerdem verpflichtet den Unfallort als Ganzes, beide Unfallfahrzeuge mit sichtbaren Kennzeichen und den einzelnen Schäden an beiden Fahrzeugen im Detail zu fotografieren. Unfall- und Pannenhilfe, sowie weitere Notfallleistungen im Schadensfall (Mietwagen, Hotelübernachtung, Rücktransport, etc.) erhält die mietende Person über den europaweiten Schutz- brief des Mietfahrzeugs.

11.1. Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der LionCamper GmbH als Vermieterin mitgenommen werden. Für die Mitnahme von Haustieren, insbesondere Hunde, sind eigene Fahrzeuge (sog. „Hundecamper“) vorgesehen. Die Kund:innen sind für eine ordnungsgemäße Sicherung und mögliche einzuhaltende Tierschutzbestimmungen selbst verantwortlich und haben Sorge für den Schutz des Fahrzeuginterieurs vor Abnutzungserscheinungen und / oder Schäden durch Haustiere zu tragen. Bei Rückgabe eines Hundecampers mit unüblich starker Verschmutzung, behält sich die LionCamper GmbH vor neben der Hundepauschale eine weitere Sonderreinigungspauschale in Höhe von 100 € in Rechnung zu stellen. Bei unangekündigter Haustiermitnahme wird der mietenden Person ein Betrag in Höhe von 500 € für den Wertverlust eines Nicht-Hundecampers in Rechnung gestellt.

11.2. Das Rauchen ist in allen Mietfahrzeugen der LionCamper GmbH strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung werden 500 € der Kaution zum Zwecke einer entsprechenden Rauchrückstandsreinigung und der Kompensation des entstandenen Fahrzeugwertverlustes einbehalten bzw. in Rechnung gestellt.

11.3. Die mietende Person hat das Mietfahrzeug stets sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, sowie das Mietfahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen. Die Betriebsanleitungen des Mietfahrzeugs, sowie aller eingebauten Geräte etc., sind genauestens zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche gestattet.

11.4. Die mietende Person darf das Fahrzeug ausschließlich in den geografischen Grenzen Europas, sowie in außereuropäischen Gebieten welche zur Europäischen Union gehören, nutzen. Außerhalb der erlaubten Gebiete / Länder laut internationaler Versicherungskarte (auffindbar im Handschuhfach) besteht kein Versicherungsschutz.

11.5. Die mietende Person verpflichtet sich das Fahrzeug ausschließlich in fahrtüchtigem Zustand zu bewegen, sowie bei Müdigkeit ausreichend Pausen einzulegen.

11.6. Die mietende Person ist selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Sicherung von Gepäck & Zubehör zum Schutz aller mitfahrenden Personen, sowie zum Schutz des Fahrzeugs vor Schäden durch die Ladung.

11.7. Das Fahrzeug ist schonend und fachgerecht zu behandeln. Die mietende Person verpflichtet sich einer regelmäßigen Überprüfung des verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustands (Beleuchtung, Öl, Flüssigkeiten, Reifendruck, etc.). Evtl. Warnhinweise des Fahrzeug gilt es gemäß der Betriebsanleitung zu beachten und umgehend der LionCamper GmbH zur weiteren Evaluierung des Sachverhaltes zu melden.

Reisegutscheine der LionCamper GmbH haben eine Gültigkeit von drei Jahren, ab dem 31. Dezember des Kaufjahres. Beispiel: Gutscheinkauf am 01.08.2021 – Gutscheingültigkeit vom 01.08.2021 bis einschließlich 31.12.2024. Gutscheine sind nicht personengebunden und können auch von Dritten eingelöst werden. Der Gutscheinwert, sowie Gutscheinrestbeträge bei Teileinlösung, sind nicht auszahlbar. Der Gutschein ist ausschließlich bei der LionCamper GmbH einlösbar. Gutscheine sind nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar. Rabatt-Codes sind ebenfalls nicht mit anderen Rabatt-Codes kombinierbar.

13.1. Durch die Nutzung des Navigationsgerätes des gemieteten Fahrzeugs, können während des Mietzeitraums eingegebene Navigationsdaten und -ziele im Multi- mediasystem gespeichert werden. Dies gilt ebenso für Daten bei der Kopplung von Mobilfunk- oder anderen bluetoothfähigen Kommunikationsgeräten. Die mietende Person ist selbst dafür verantwortlich, sofern gewünscht, gekoppelte Geräte und / oder gespeicherte Navigationsdaten vor der Fahrzeugrückgabe zu löschen.

13.2. Gemietete Fahrzeuge können über sog. „connected vehicle“ Funktionalitäten wie z. B. „WeConnect“ von Volkswagen vernetzt sein. Fahrzeugkonnektivität dient neben der automatisierten Durchführung von Updates des Navigations- und Multimediasystems, auch der Wartung, Pflege und Organisation der Fahr- zeugflotte. Details zur Fahrzeugkonnektivität und den entsprechend erhobenen Telematikdaten können in der Datenschutzerklärung der LionCamper GmbH entnommen werden.

14.1 Die LionCamper GmbH beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestim- mungen. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung und die Ihnen zustehenden Rechte (Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung oder Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit) finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, die wir Ihnen bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme zur Ver- fügung stellen.

14.2.  Berechtigtes Interesse an der Verarbeitung nutzungsbezogener Fahrzeugdaten aus 13.2. laut Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO besteht darin, den Kund:innen der LionCamper GmbH stets verkehrssichere und technisch einwandfreie Fahrzeu- ge bereitzustellen und ggf. Raparaturbedürftigkeit rechtzeitig zu erkennen, zu organisieren und durchzuführen.

15.1.  Der zwischen LionCamper GmbH und der mietenden Person bestehende Kauf- bzw. Mietvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem die mietende Person als Verbraucher:in seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

15.2.  Ist die mietende Person Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die für Freising zuständigen Gerichte für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder die mietende Person Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

16.1. Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LionCamper GmbH, Am Lohmühlbach 11, 85356 Freising, +49 8161 2017161, info@lioncamper.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

16.2. Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

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