Gegenstand dieses Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Campingfahrzeugs (Campingbus, Wohnmobil, o. Ä.) mit standardmäßigem Innenausbau, sowie ggf. hinzugebuchtes Zubehör, durch die LionCamper GmbH an die mietende Person. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere die §§ 651 a-m BGB finden auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung. Die mietende Person setzt das entsprechende Mietfahrzeug eigenverantwortlich ein und gestaltet die Fahrt während des gesamtem Mietzeitraums selbst. Die Vermieterin, die LionCamper GmbH, schuldet keine Reiseleistungen, auch keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Auf den Mietvertrag der LionCamper GmbH findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Vorrangig gelten jedoch, sofern gesetzlich zulässig, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der LionCamper GmbH. Etwaige Geschäftsbedingungen der mietenden Person finden im Mietverhältnis zwischen Vermieterin und der mietenden Person keine Anwendung, auch wenn die Vermieterin Ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Die Verträge werden in deutscher Sprache und in Schriftform geschlossen. Sämtliche Vereinbarungen zwischen der Vermieterin und der mietenden Person sind ebenfalls schriftlich zu treffen, mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Im Rahmen des Abo-Mietverhältnisses sind die Campingfahrzeuge ausschließlich für private Zwecke (z. B. Urlaubsreisen, Mehrtagesausflüge, Reisen zu Events o. Ä.) zu nutzen. Die gewerbliche Nutzung (z. B. Unter- bzw. Weitervermietung, Nutzung für Taxi- oder Shuttlefahrten o. Ä.), sowie die Nutzung für Wohnungsumzüge oder allgemein als Transportfahrzeug (z. B. Möbel, Fahrräder, explosive / entzündliche / giftige / radioaktive Stoffe), ist untersagt. Zuwiderhandlungen berechtigen die Vermieterin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und ggf. zu Schadensersatzansprüchen. Die Abonnierung eines Campingfahrzeugs von Privatpersonen & Firmenkund:innen zum Zwecke eines Kreativarbeitsplatzes, als Home-Office-Möglichkeit, oder als Firmenwagen für sich selbst oder fest Angestellte ist hingegen erlaubt. Die mögliche Abo-Laufzeit kann, je nach Verfügbarkeit des jeweiligen Fahrzeugmodells, zwischen mindestens 3 und maximal 12 Monate betragen.
Unsere Angebote auf unserer Internetseite sind unverbindlich. Kund:innen haben folgende Möglichkeiten für einen Vertragsabschluss: – Kund:innen können unser Buchungssystem nutzen. Mit der Übermittlung des Buchungsformulars senden Kund:innen ein verbindliches Angebot für den Abschluss eines Camper-Abos. Die mietende Person erhält anschließend eine Reservierungsbestätigung, welche als Annahme des Vertrags gilt. – Kund:innen können eine unverbindliche Buchungsanfrage für einen bestimmten Abo-Zeitraum stellen (z. B. über Telefon / Email). Man erhält hieraufhin von der Vermieterin, der LionCamper GmbH, ein verbindliches Angebot, an welches wir uns für 2 Werktage gebunden halten. Die verbindliche Annahme des Angebots durch Kund:innen erfolgt durch Leistung der im Angebot ausgewiesenen Anzahlung binnen der dort genannten Frist. Bei jeder Buchung ist unmittelbar nach Buchung eine Anzahlung in Höhe der ersten Abo-Monatsrate zzgl. der einmaligen Abo-Servicepauschale in Höhe von 149 EUR fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Anzahlungsbetrags behalten wir uns das Recht vor, den Mietvertrag zu stornieren. Für die Einhaltung der Überweisungsfristen ist jeweils der Eingang auf unserem Konto maßgeblich. In unserer E-Mail Bestätigung oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Abholung des Campingfahrzeugs, wird der Vertragstext der mietenden Person von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
Das Mindestalter für Fahrer:innen unserer Mietfahrzeuge beträgt 18 Jahre. Die mietende Person und alle weiteren berechtigten Fahrer:innen werden im Mietvertrag schriftlich eingetragen und müssen jeweils Führerschein und einen gültigen Personalauweis / Reisepass bei Fahrzeugübergabe der Vermieterin im Original vorzeigen. Ohne gültige Fahrerlaubnis und Legitimationspapier erfolgt keine Fahrzeugübergabe. Das Mietfahrzeug darf nur von der mietenden Person und den im Mietvertrag eingetragenen Fahrer:innen gelenkt werden. Die mietende Person haftet uneingeschränkt für alle Schäden, welche durch unberechtigte Fahrer:innen verursacht werden. Die Führerlaubnis der Klasse 3 oder B, sowie die vollständige Fahrtüchtigkeit (Drogen, Alkohol, Medikamente, Krankheit), sind verpflichtende Voraussetzung zum Führen der Abo-Camper der LionCamper GmbH. Bei einem Camper-Abo mit Firmenkund:innen gilt Folgendes: Die abonnierende Person / Firma ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug ausschließlich an Mitarbeiter überlassen wird, die führungsberechtigt im Sinne dieses Absatzes Nr. 3 sind. Vor Beginn des Camper Abos sind der LionCamper GmbH Scans ,jeweils von Vorder- und Rückseite, des gültigen Personalausweises und Führerscheins zu übersenden. Das Fahrzeug darf entsprechenden Mitarbeitenden ausschließlich zu laut Absatz 1 erlaubten Zwecken überlassen werden. Die abonnierende Person oder Firma hat das Handeln der weiteren Fahrer:innen wie Eigenes zu vertreten. Mehrere abonnierende Parteien haften gesamtschuldnerisch. Gestattet die abonnierende Person einem nicht zum Führen des Fahrzeugs berechtigten Person, der Campingbus zu fahren, stellt dies eine Verletzung der Vermietungsbedingungen dar. Die abonnierende Person / Firma ist für alle Schäden haftbar, die durch einen nicht berechtigte Fahrer:innen verursacht werden. Der nicht berechtigte fahrende Person genießt keinen Versicherungsschutz durch die von der LionCamper GmbH angebotene Haftungsfreistellung. Deckungsschutz besteht in diesen Fällen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung.
Unsere Preise ergeben sich aus unserem Angebot (Nr. 2 Abs. 1), sowie für optionale Leistungen, sofern nicht im Angebot ausgewiesen, aus unserer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisübersicht auf: https://lioncamper.de/preise/camperabo Die genannten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen USt. Nach Abschluss des Abo-Vertrages wird die sofortige Zahlung des ersten monatlichen Mietzinses zzgl. der einmaligen Abo-Servicepauschale in Höhe von 149 EUR fällig. Sollten weitere Extras gebucht worden sein, wie z. B. Kilometerpakete oder Zubehör, kommen diese noch zum fälligen Mietzins hinzu. Diese muss vorab per Überweisung, SEPA, oder per EC- / Kreditkarte vor Ort entrichtet werden. Die nächsten monatlichen Abo-Raten werden jeweils zum Monatsanfang mittels SEPA-Lastschriftmandat vom Konto der mietenden Person eingezogen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Die mietende Person ermächtigt die Vermieterin, die LionCamper GmbH, des Weiteren anfallende Forderungen Dritter (z. B. Bußgelder, Blitzer, Parktickets, etc.) vom Konto der mietenden Person via SEPA-Lastschrift einzuziehen. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, das Fahrzeug erst nach vollständig beglichener Anzahlung in Höhe des ersten monatlichen Abo-Mietzinses an die mietende Person herauszugeben. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die LionCamper GmbH berechtigt, das Abo-Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die mietende Person hat keinen Anspruch auf Stundung des Zahlungsziels bzw. einem Rechnungsausgleich erst nach Beendigung des Mietverhältnisses. Die Höhe des monatlichen Mietzinses für das Camper-Abo ist abhängig vom Mietzeitraum, des Fahrzeugmodells und ggf. zugebuchtem Zubehör (z. B. Fahrradträger) oder zusätzlichen Kilometerpaketen. 2.000 km Laufleistung sind pro Abo-Monat inklusive. Die Laufleistung kann durch Zubuchung eines entsprechenden Km-Paketes erhöht werden. Gefahrene Mehrkilometer, welche nicht in der vertraglich vereinbarten monatlichen Abo-Rate inklidiert sind, werden der mietenden Person nach Fahrzeugrückgabe mit 0,35 EUR pro Mehrkilometer in Rechnung gestellt. Die monatlich vereinbarte Fahrleistung wird über die gesamte Miet- bzw. Abozeitraum berechnet – Nicht genutzte Kilometer des einen Monats können also im Folgemonat genutzt werden. Nicht genutzte Kilometer werden nicht erstattet oder ausgezahlt. In der monatlichen Abo-Rate sind folgende Kosten enthalten: Ölservice, Inspektion, Zulassungskosten, Versicherungskosten, Kfz-Steuern und Rundfunkgebühren. Sollte während des Abo-Zeitraumes eine Wartung fällig werden (z. B. Ölservice), muss die der Vermieterin rechtzeitig gemeldet werden. Ein entsprechender Termin wird dann von der Vermieterin in einer Werkstatt Ihrer Wahl vereinbart. Die mietende Person hat keinen Anspruch auf anteilmäßige Erstattung oder Auszahlung von Abo-Raten aufgrund von Wartezeiten während der Standzeit des Fahrzeugs bei der enstsprechenden Werkstatt. In der monatlichen Abo-Rate sind folgende Kosten nicht enthalten und gehen somit zu Lasten der mietenden Person: Mautkosten aller Art, Bußgelder aller Art, Kraftstoffkosten, Kosten für Ad-Blue, Parkgebühren, Campingplatzgebühren, Garagen- oder Stellplatzkosten, Transportgebühren (z. B. Fähren oder Autozüge) und notwendige Schmier- bzw. Betriebsstoffe wie Motoröl, Scheibenwaschflüssigkeit, Kühlflüssigkeit, Desinfektionsreiniger für das Frischwassersystem etc. Sollte ein Ersatzfahrzeug nach Rücksprache und Einschätzung der Vermieterin notwendig sein, hat die mietende Person keinen Anspruch auf Erstattungsansprüche jeglicher Art aufgrund von Wartezeiten auf das Ersatzfahrzeug. Die mietenden Person akzeptiert, dass Ersatzfahrzeuge innen und außen von der Ausstattung des ursprünglichen Abo-Farhzeugs abweichen können. Die abonnierende Person / Firma stimmt zu, dass die Vermieterin Rechnungen grundsätzlich in elektronischer Form an die im Abonnement hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Ein Versand von Papierrechnungen kann auf Anfrage zusätzlich gegen Übernahme der Portokosten angefragt werden.
Ordentliche Kündigung durch die mietende Person: Die mietende Person kann vor Beginn des Mietverhältnisses in Schriftform kündigen. Bis 51 Tage vor Mietbeginn ist die Abo-Kündigung kostenfrei. Lediglich die einmalige Abo-Pauschale in Höhe von 149 EUR wird der mietenden Person auch bei fristgerechter ordentlicher Kündigung in Rechnung gestellt. Bei Kündigung weniger als 51 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses werden der mietenden Person folgende Abo-Kündigungsgebühren in Rechnung gestellt: Bei Abos mit 3 Monaten Laufzeit: Eine volle monatliche Abo-Rate zzgl. einmaliger Abo-Pauschale in Höhe von 149 EUR. Bei Abos ab 4 Monaten Laufzeit: Zwei volle monatliche Abo-Raten zzgl. einmaliger Abo-Pauschale in Höhe von 149 EUR. Änderung des Abo-Zeitraums: Möchte die mietende Person den Abo-Zeitraum verkürzen, so gelten auch hier die Kündigungsbedingungen der ordentlichen Kündigung in Punkt 5.1. Möchte die mietende Person den Abo-Zeitraum verlängern, ist dies abhängig von der Verfügbarkeit des Fahrzeugs. Die muss bei der Vermieterin mindestens 14 Tage vor Ende des Abo-Zeitraumes angefragt werden. Sollte eine Verlängerung des Abo-Zeitraums möglich sein, behält sich die Vermieterin das Recht vor den monatlichen Mietzins auf ggf. zwischenzeitlich geänderte Abo-Konditionen anzupassen. Außerordentliche Kündigung des Abos durch die Vermieterin: Ein Kündigungsgrund für das Abo-Mietverhältnis durch die LionCamper GmbH liegt insbesondere vor wenn: Die mietende Person mit einer monatlichen Abo-Rate in Verzug ist. Die mietende Person das Fahrzeug schuldhaft einer unbefugten dritten Person überlassen wird. Die mietende Person, oder eine zusätzlich zur Führung des Fahrzeugs berechtigte Person, den Zustand des Fahrzeugs durch Mißachtung bzw. Vernachlässigung der bestehenden Sofgfaltspflicht gefährdet. Die Fortsetzung des Abbonnements aufgrund der hohen Schadensquote der mietenden Person für die Vermieterin unzumutbarist. Diese Grenze liegt bei einer Schadenshöhe, aufgrund von einem einmaligen oder der Kumulation mehrerer einzelner Schadensereignisse, in Höhe von 5.000,00 EUR. Schäden, welche die mietende Person gänzlich nicht zu verantworten hat, sind hiervon ausgenommen. Sollte sich herausstellen, dass die mietende Person bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht hat. Sollte das Fahrzeug außerhalb des Versicherungsgebietes laut internationaler Versicherungskarte bewegt werden. Sollte das Fahrzeug unsachgemäß eingesetzt oder bewegt werden (z. B. offroad fahren, zu Transportzwecken benutzt werden, etc.) Sollte das Fahrzeug in Gebieten eingesetzt werden, für welche das auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgegeben hat. Sollte sich herausstellen, dass das Fahrzeug widerrechtlich untervermietet wurde. Die mietende Person nach Eintritt eines Versicherungsfalls die zu leistende Selbstbeteiligung zur Schadensregulierung nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist leistet. Sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der mietenden Person derart verschlechtern, oder zu verschlechtern drohen, dass ein Vertragsschluss unter diesen Umständen ursprünglich gar nicht erst erfolgt wäre. Fahrzeug, welche von der LionCamper GmbH finanziert werden: Die Vermieterin ist außerdem zur außerordentlichen Abo-Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, sollte die finanzierende Partei (z. B. Bank) vom Herausgaberecht des finanzierten Gegenstandes (dem Campingfahrzeug) laut Finanzierungsvertrag Gebrauch machen und ein Wechsel des Fahrzeugs nicht zumutbar oder möglich sein sollte. Mit der außerordentlichen Kündigung verliert die mietende Person das Besitzrecht am Campingbus und ist zur Herausgabe des Fahrzeugs inkl. allem Zubehör, Papieren, etc. an die Vermieterin verpflichtet. Nach Versäumen einer angemessenen Herausgabepflicht ist die Vermieterin berechtigt das abonnierte Campingfahrzeug in Besitz zu nehmen bzw. sicherstellen zu lassen. Die Kosten für die Sicherstellung, in Besitznahme, Rückholung, und ggf. Ersatzbeschaffung von Fahrzeugschlüsseln oder Fahrzeugpapieren hat die mietende Person zu tragen. Im Falle der Nichtabholung des abonnierten Fahrzeugs zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne Anzeige, wird die bereits geleistete erste monatliche Abo-Rate vollständig einbehalten. Für den Fall, dass noch keine Abo-Rate gezahlt wurde, bleiben Schadensersatzansprüche der LionCamper GmbH gegenüber der mietenden Person unberührt.
Die durch die mietende Person zu hinterlegende Kaution muss vor der Fahrzeugübergabe bezahlt werden. Hierfür gibt es die Möglichkeiten der Überweisung, Barhinterlegung, Kartenzahlung oder PayPal-Zahlung. Die Kautionshinterlegung als Kreditkartenreservierung ist beim Camper-Abo nicht möglich. Die Kaution beträgt beim Camper-Abo standardmäßig 1.000 €. Ohne Kautionshinterlegung erfolgt keine Aushändigung des Mietfahrzeugs. Die hitnerlegte Kaution wird innerhalb von 10 Werktagen bei vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet. Anlage der Kaution ist von der Vermieterin nicht geschuldet. Bei nicht vertragsgemäßer Rückgabe (z. B. Beschädigungen im Innenraum, Schäden außen am Fahrzeug, Schäden an Reifen oder Felgen, Glasschäden & Steinschläge, Schäden an Markise oder Aufstelldach, Camper nicht vollgetankt, Camper stark verunreinigt) oder der nachträglichen Buchung von Änderungen (z. B. Buchung Endreinigung), ist die LionCamper GmbH berechtigt einen entsprechenden Anteil der Kaution einzubehalten. Sofern die Schadenshöhe bei Fahrzeugrückgabe noch nicht konkret beziffert werden kann, ist die LionCamper GmbH als Vermieterin berechtigt, die Kaution bis zur endgültigen Klärung, welche innerhalb von 20 Werktagen durch die LionCamper GmbH herbeigeführt wird, zurückzuhalten.
Die mietende Person haftet entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Die mietende Person verpflichtet sich die LionCamper GmbH als Vermieter von allen Ansprüchen Dritter, welche die mietende Person zu vertreten hat, freizustellen, insbesondere bezüglich Bußgelder, Strafen und Gebühren. Die LionCamper GmbH ist zur Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 je Vorgang berechtigt. Das Wohnmobil wird versichert übergeben. Der Versicherungsschutz besteht in folgendem Umfang: – Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. € Deckungssumme – Vollkaskoversicherung – Europaweiter Schutzbrief inkl. Unfall- und Pannenhilfe Im Schadensfall haftet die mietende Person für Voll- & Teilkaskoschäden jeweils mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 EUR. Der maximale Selbstbehalt gilt pro Schadensfall und nicht pro Anmietung. Für jegliche Schäden am und im Fahrzeug aufgrund von grob fahrlässigem Handeln, Fehlbedienung, unsachgemäßem Fahrzeugeinsatz oder unüblich hohem Kraft- einsatz bei der Bedienung, haftet die mietende Person für die Reparaturkosten in voller Höhe. Die Schadenshöhe ist hierbei nicht durch die hinterlegte Kaution oder dem entsprechenden Kaskoselbstbehalt der verschiedenen Versicherungspakete gedeckelt. Dies gilt insbesondere für folgende Schäden: – Schäden an der Markise: Die Markise ist gemäß dem Handbuch zu bedienen. Die Markise darf bei starkem Wind und Regen nicht ausgefahren werden. Die durch die LionCamper GmbH zur Verfügung gestellten Heringe müssen, sofern der Untergrund des Stellplatzes dies erlaubt, unbedingt zur Sicherung der Markisenstandfüße verwendet werden. Die ausgefahrene Markise darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und muss bei längerer Abwesenheit der mietenden Person eingefahren werden. – Schäden am Aufstelldach: Das Aufstelldach ist gemäß dem Handbuch zu bedienen. Das Aufstelldach darf nur ausgefahren werden, wenn sichergestellt ist, dass genügend Platz über dem Fahrzeug ist. Das Aufstelldach muss bei starkem Wind und / oder Regen eingefahren werden, um Strukturschäden und das Eindringen von Wasser zu vermeiden. Das Aufstelldach muss bei längerer Abwesenheit der mietenden Person eingefahren werden und darf nicht unbeaufsichtigt in ausgefahrenem Zustand gelassen werden. Für Schäden am Dachbalg (z. B. Löcher im Gewebe aufgrund von Einklemmen bei unsachgemäßem Schließen des Aufstelldaches) haftet die mietende Person ebenfalls in voller Höhe. – Schäden am Frischwassersystem: Die mietende Person haftet für Schäden durch falsches Betanken (z. B. Diesel in den Frischwassertank oder andersherum), oder durch Einfüllen von anderen Flüssigkeiten außer Wasser in den Frischwassertank, in voller Höhe. Das System kann nicht gereinigt werden und muss in der Regel gänzlich ausgetauscht werden. – Kraftstoff Falschbetankung: Alle Fahrzeuge der Camperflotte der LionCamper GmbH werden durch neue und emmissionsarme Dieselmotoren angetrieben. Die mietende Person haftet für Schäden und Folgeschäden durch Falschbetankung des Diesel- oder AdBlue-Tanks in voller Höhe. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und Haftungsgrundlage der mietenden Person ist die Dokumentation bereits vorhandener Schäden auf dem Mietvertrag zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe maßgeblich. Bei Fahrzeugübergabe erfolgt zusätzlich die detaillierte Dokumentation des Fahrzeugzustands per Foto- und Video. Des Weiteren erfolgt ein ausführlicher Rundgang gemeinsam mit der mietenden Person. Die mietende Person haftet für alle Schäden, welche zum Übergabezeitpunkt noch nicht im Mietvertrag / Übergabeprotokoll dokumentiert wurden. Bei allen Schäden werden auf Basis eines Kostenvoranschlags der entsprechenden Reparaturwerkstatt, oder einem Gutachten, abgerechnet. Eine weiterreichende Haftung bzgl. Gewinnausfällen aufgrund von längeren Standzeiten, Bergungs- und Abschleppkosten, Gutachterkosten, etc. bleibt hiervon unberührt. Die Materialkosten für Reifenschäden während der Mietzeit gehen zu Lasten der mietenden Person. Das Reserverad am Fahrzeug darf nicht selbst, sondern ausschließlich durch einen Abschlepp – / Pannendienst montiert werden. Schäden am Fahrzeug durch eigenständigen und fehlerhaften Reifenwechsel gehen zu Lasten der mietenden Person und sind nicht von der Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 EUR gedeckelt.
Die LionCamper GmbH haftet als Vermieterin soweit ein Versicherungsschutz besteht. Im Übrigen gilt, dass Ansprüche der mietenden Person auf Schadensersatz ausgeschlossen sind. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche von Kund:innen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der LionCamper GmbH, der gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die LionCamper GmbH als Vermieterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Kund:innen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter:innen, Angestellt:innen und sonstigen Erfüllungsgehilf:innen.
Fahrzeugübergaben und Fahrzeugrückgaben erfolgen zum, zwischen der mietenden Person und der LionCamper GmbH vereinbarten Zeitpunkt. Die bindende Übergabe- und Rückgabeuhrzeit wählt die mietende Person im Buchungsprozess aus. Die Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe können jeweils von Montag bis Samstag von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr immer zur vollen Stunde reserviert werden. Die Vermieterin behält sich das Recht vor nach Absprache mit der mietenden Person von den reservierten Uhrzeiten abzuweichen, sollten die Kapazitäten im Tagesgeschäft dies verlangen. Verzögerungen bei der Rückgabe sind der LionCamper GmbH unverzüglich telefonisch anzukündigen. Bei Verspätungen größer als 60 Minuten behält sich die LionCamper GmbH das Recht vor eine weitere Tagesmiete des gemieteten Fahrzeugtyps in Rechnung zu stellen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt als im Mietvertrag vereinbart, hat die mietende Person keinen Anspruch auf eine Teilrückerstattung des monatlichen Abo-Preises. Das Abonnement endet mit Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Abolaufzeit, sofern das Mietverhältnis nicht zuvor ordentlich oder außerordentlich gekündigt wurde. Setzt die mietende Person den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. Die mietende Person ist verpflichtet das Fahrzeug rechtzeitig am im Mietvertrag definierten Ort an die LionCamper GmbH zurückzugeben. Eventuelle Verspätungen (z. B. Stau, Unfall, etc.) müssen der LionCamper GmbH rechtzeitig und unmittelbar mitgeteilt werden. Bei Rückgabe an einem anderen als dem ursprünglich vereinbarten Rückgabetag, wird zudem jeder angefangene Tag der Verspätung ebenfalls berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten. Im Falle einer der LionCamper GmbH nicht angezeigten verspäteten Rückgabe, behält sich die LionCamper GmbH vor, Strafanzeige bei den zuständigen Behörden stellen. Die Zubuchung einer kontaktlosen Rückgabe, ohne Anwesenheit eines Mitarbeiters von LionCamper und außerhalb der Geschäftszeiten, ist beim Camper Abo nicht möglich. Rückgaben müssen immer in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Vermieterin erfolgen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs ist die mietende Person verpflichtet ein Rückgabeprotokoll für den abonnierten Camper zu unterschreiben. Das Rückgabeprotokoll führt nicht zum Ausschluss von Ansprüchen der Vermieterin hinsichtlich nicht aufgeführter Schäden (insbesondere nicht hinsichtlich versteckter Schäden), es handelt sich nicht um ein negatives Schuldanerkenntnis zugunsten der abonnierenden Person. Entscheidend für die abschließende Bewertung des Campingbusses bei Rückgabe ist, wenn die LionCamper GmbH und die mietende Person bei Rückgabe keine Einigung über den Fahrzeugzustand erzielen können oder wenn die LionCamper GmbH aus sonstigen Gründen die Begutachtung des Campingbusses durch einen Sachverständigen bei oder vor Rückgabe für erforderlich hält, ein von roadsurfer beauftragtes Sachverständigengutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, die Begutachtung des Mietfahrzeugs durch einen Sachverständigen auch bereits vor der Fahrzeugrückgabe durchführen zu lassen. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe oder bei Begutachtung nicht in einem einwandfreien, vollständigen, der vertragsmäßigen Fahrleistung entsprechenden, verkehrs- und betriebssicheren Zustand oder weist das Fahrzeug Mängel oder Schäden auf, die nicht auf normale Alterung oder vertragsgemäße Abnutzung zurückzuführen sind oder entspricht das Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO oder können die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen nicht nachgewiesen werden, ist die mietende Person zum Ausgleich des entstandenen Schadens verpflichtet. Keine Ausgleichspflicht besteht für Zustände, die ausweislich des Zustandsprotokolls bereits bei Übergabe an die mietende Person vorhanden waren. Wird bei Rückgabe des Fahrzeuges oder nach der Begutachtung des Campingbusses zwischen der LionCamper Gmbh und der abonnierenden Person keine Einigung über die Höhe etwaiger Reparaturkosten bzw. des Minderwerts erzielt, ist die LionCamper GmbH berechtigt, einen weiteren Kfz-Sachverständigen, der den Umfang der Mängel und die Höhe der Reparaturkosten und den Minderwert feststellt, zu beauftragen. Sollte der Kfz-Sachverständige Feststellungen zu vertragswidrigen Zuständen am Fahrzeug treffen, die nicht auf Gebrauchsspuren oder der Vermieterin bereits von der abonnierenden Person gemeldete Vorschäden zurückzuführen sind, trägt die abonnierende Person die vollen Kosten dieser Begutachtung. Der aus der Prüfung des Sachverständigen resultierende Sachverständigenbericht wird Grundlage der Schadensberechnung in den jeweiligen Abschlussrechnungen. Beim Bring- & Holservice richtet sich die tatsächlich Übergabe- und Rückgabezeit am vereinbarten Ort nach dem Tagesgeschäftsaufkommen in der Vermietstation. Das Zeitfenster für die Anlieferung bzw. Abholung des Campers liegt zwischen 10:00 Uhr und 16:30 Uhr. Die LionCamper GmbH kann am Übergabe- bzw. Rückgabetag gebuchte Uhrzeit nicht garantieren. Unplanmäßige Variablen wie z. B. Verkehrsaufkommen, Personalausfall, Stau, o. Ä. können ebenfalls Einfluss auf die vereinbarte Übergabe- bzw. Rückgabeuhrzeit haben. Die mietende Person hat bei Abweichungen der vereinbarten Uhrzeiten keinen Anspruch auf Rückerstattung bzw. Schadensersatz. Bei Abholung sind die mietende Person, sowie ggf. weitere Fahrer:innen zur Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises, sowie einer gültigen Fahrerlaubnis verpflichtet. Die LionCamper GmbH wird seine Kund:innen angemessen in das Fahrzeug und dessen Bedienung einweisen. Der Zustand des Mietfahrzeugs wird bei Fahrzeugübergabe protokolliert. Vorhandene Schäden werden sorgfältig durch die LionCamper GmbH, gesetzlichen Vertreter:innen oder Angestelt:innen auf dem Mietvertrag dokumentiert. Das Fahrzeug wird der mietenden Person vollgetankt übergeben. Die mietende Person bringt das Fahrzeug nach dem Abo vollgetankt wieder zurück. Im Falle einer Fahrzeugrückgabe mit nur teilweise gefülltem Tank, behält sich die LionCamper GmbH vor, die Kosten zur vollständigen Tankfüllung zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 € mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen. Sofern keine Endreinigung durch die LionCamper GmbH als Vermieter von der mietenden Person hinzugebucht wurde, wird das Fahrzeug der LionCamper GmbH in gereinigtem Zustand (gefegt, gesaugt und gewischt) zurückgegeben. Die Außenwäsche wird durch die LionCamper GmbH durchgeführt. Wird das Fahrzeug, ohne gebuchte Endreinigung, in nicht ordnungsgemäß gereinigtem Zustand (Innenraum) zurückgebracht, behält sich die LionCamper GmbH vor, der mietenden Person eine Innenreinigungspauschale i. H. v. 100 EUR in Rechnung zu stellen. Diese kann mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden. Dies gilt ebenfalls für unüblich starke Verunreinigungen z. B. auf Polstern, dem Dachhimmel, dem Campingzubehör o.Ä. Auch wenn kein Fahrradträger explizit von der mietenden Person hinzugebucht wurde, kann es vorkommen, dass ein Träger am abonnierten Fahrzeug montiert ist. Die LionCamper GmbH, ist nicht verpflichtet den Fahrradträger abzumontieren. Der mietenden Person ist es nicht gestattet den Fahrradträger selbst abzumontieren.
Für jegliche Art von Maut-Gebühren ist die abonnierende Person selbst verantwortlich. Bei Reisen nach Norwegen, Dänemark, Irland, Ungarn, Portugal und UK verpflichtet sich die abonnierende Person, sich vorab auf www.autopass.no über die notwendigen Zahlungsmodalitäten zu informieren. Des Weiteren muss sich die abonnierende Person vorab online auf www.epcplc.com/rental registrieren. Sollte das Kennzeichen des abonnierten Fahrzeugs bis zum Registrierungszeitpunkt noch nicht bekannt sein, kann dieses auch nachträglich nach der Registrierung hinzugefügt werden. Bei Reisen nach Schweden besteht ebenfalls eine vorherige Registrierungspflicht der abonnierenden Person online auf www.epass24.com. Die Möglichkeit einer Mautbox für das abonnierte Fahrzeug ist von der mietenden Person verpflichtend in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür übernimmt die mietende Person selbst. Sollten aufgrund von Nichteinhaltung Zahlungsaufforderungen bei der LionCamper GmbH eingehen, behält sich die Vermieterin vor, der mietenden Person je Zahlungsaufforderung, zuzüglich der Höhe der jeweiligen Zahlungsaufforderung, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EUR in Rechnung zu stellen. In den Fahrzeugen der LionCamper GmbH sind standardmäßig keine Vignetten hinterlegt / angebracht. Für die ordnungsgemäße Anbringung von Klebevignetten ist die mietende Person selbst verantwortlich. Angeklebte Vignetten werden durch die LionCamper GmbH am Ende des Camper-Abos entfernt.
Im Falle eines Schadens ist die LionCamper GmbH als Vermieterin unverzüglich zu informieren. Dies gilt auch im Fall jeglicher technischer Defekte. Im Falle eines Unfalls, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden hat die mietenden Person zudem unverzüglich die lokale Polizei zu verständigen und um eine polizeiliche Unfallaufnahme zu bitten. Unterlässt die mietende Person den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er / sie voll für jegliche daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteile für die LionCamper GmbH. Gegnerische Ansprüche oder Angebote für einen Vergleich vor Ort dürfen nicht angenommen werden. Kommt die mietende Person dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich die LionCamper GmbH die Berechnung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 EUR vor. Bei eindeutiger Schuldfrage bei Bagatellschäden (z. B. Unfallgegner touchiert beim Ausparkvorgang das geparkte LionCamper Mietfahrzeug) kann auf eine polizeiliche Unfallaufnahme verzichtet werden, sofern die mietende Person und der bzw. die Unfallgegner:in das Unfallprotokoll vollständig und leserlich, samt von beiden Parteien unterschriebener Schuldfrage ausgefüllt haben. Außer dem genormten Europäischen Unfallbericht dürfen keine alternativen Dokumente bezüglich des Unfalls akzeptiert und unterschrieben werden. Der Verzicht auf eine polizeiliche Unfallaufnahme ist zuvor jedoch, nach erfolgter telefonischer Rücksprache samt Prüfung der ausgefüllten Unfallprotokolle, von der LionCamper GmbH als Vermieterin eindeutig zu genehmigen. Die mietende Person ist außerdem verpflichtet den Unfallort als Ganzes, beide Unfallfahrzeuge mit sichtbaren Kennzeichen und die einzelnen Schäden an beiden Fahrzeugen im Detail zu fotografieren. Unfall- und Pannenhilfe, sowie weitere Notfallleistungen im Schadensfall (Mietwagen, Hotelübernachtung, Rücktransport, etc.) erhält die mietende Person über den europaweiten Schutzbrief des Mietfahrzeugs. Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist das Fahrzeug unverzüglich abzustellen und die Vermieterin muss darüber ebenfalls umgehend per Email oder telefonisch zu den Geschäftszeiten hierüber informiert werden. Um weitere Schäden zu vermeiden ist eine Weiterfahrt zwingend vorher von der LionCamper GmbH zu genehmigen. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens ein Folgeschaden zu vollständig auszuschließen ist. Sollte das Fahrzeug abgeschleppt werden müssen oder durch die mietende Person zu einer Werkstatt gebracht werden, so ist die Vermieterin vor jeglicher Art des Reparaturauftrags zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur des Fahrzeugs durch die LionCamper GmbH ist zwingen abzuwarten. Reparaturkosten übernimmt die LionCamper GmbH nur, wenn diese vorher hinsichtlich Umfang, durchführende Werkstatt, Kosten, Dauer, etc. genehmigt wurde und entsprechende Belege samt Reparatur- und Schadenprotokoll vorgelegt werden.
Die Mitnahme von Haustieren, insbesondere Hunden, ist nach Zubuchung der Haustierpauschale, in Höhe von 79 EUR pro Abo-Monat, erlaubt. Die mietende Person kommt für alle Reinigungs- und Reparaturkosten, welche durch die Mitnahme des Haustieres entstehen in voller Höhe auf. Dies beinhaltet vor allem eine gründliche Reinigung des Innenraums, Tierhaarentfernung, Ozonbehandlungen, Kratz- & Bissspuren der Haustiere innen und außen am Fahrzeug. Die Höhe der von der abonnierenden Person zu übernehmenden Kosten sind losgelöst von der begrenzten Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 EUR je Schadensfall für Teil- und Vollkaskoschäden. Werden Haustiere ohne vorherige Rücksprache, bzw. ohne Zubuchung der monatlichen Abo-Haustierpauschale, im Fahrzeug mitgenommen, wird die fällige Haustierpauschale für den gesamten Abo-Zeitraum nachberechnet zzgl. ggf. anfallenden Reinigungs- & Reparaturkosten. Für die Einhaltung von Sicherungs- und tierschutzvorschriften im Fahrzeug, ist die mietende Person selbst verantwortlich. Das Rauchen aller Art (Zigaretten, Zigarrren, E-Zigaretten, Verdampfern, Zigarillos, Wasserpfeiffen, Pfeiffen, etc.) ist in den Fahrzeugen von LionCamper nicht gestattet. Das gilt auch wenn größere Öffnungen des Fahrzeugs (z. B. Panoramaöffnung des Aufstelldach-Dachbalgs, offene Fahrerhausfenster, Heck- und Kofferraumklappen, Ausstellfenster, etc.) vorhanden sind. Wird das Rauchverbot missachtet, werden 500 EUR von der Kaution einbehalten, um den Wertverlust zu kompensieren. Zusätzlich anfallende Kosten für eine professionelle Rauchrückstandsbeseitigung oder fällige Reparaturen (z. B. aufgrund von Brandlöschern, Aschespuren auf Polstern, etc.) werden der mietenden Person in voller Höhe ebenfalls in Rechnung gestellt. Die mietende Person hat das Mietfahrzeug stets sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, sowie das Mietfahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen. Die Betriebsanleitungen des Mietfahrzeugs, sowie aller eingebauten Geräte etc., sind genauestens zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche gestattet. Die mietende Person darf das Fahrzeug ausschließlich in den geografischen Grenzen Europas, sowie in außereuropäischen Gebieten welche zur Europäischen Union gehören, nutzen. Außerhalb der erlaubten Gebiete / Länder laut internationaler Verischerungskarte (auffindbar im Handschuhfach) besteht kein Versicherungsschutz. Die mietende Person verpflichtet sich das Fahrzeug ausschließlich in fahrtüchtigem Zustand zu bewegen, sowie bei Müdigkeit ausreichend Pausen einzulegen. Die mietende Person ist selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Sicherung von Gepäck & Zubehör zum Schutz aller mitfahrenden Personen, sowie zum Schutz des Fahrzeugs vor Schäden durch die Ladung. Das Fahrzeug ist schonend und fachgerecht zu behandeln. Die mietende Person verpflichtet sich einer regelmäßigen Überprüfung des verkehrsicheren und technisch einwandfreien Zustands (Beleuchtung, Öl, Flüssigkeiten, Reifendruck, etc.). Evtl. Warnhinweise des Fahrzeug gilt es gemäß der Betriebsanleitung zu beachten und umgehend der LionCamper GmbH zur weiteren Evaluierung des Sachverhaltes zu melden. Für die Einhaltung von Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs-, Devisen- und Zollbestimmungen ist die mietende Person und die Mitreisenden selbst verantwortlich und haftet für jegliche Ansprüche Dritte hieraus.
Reisegutscheine der LionCamper GmbH haben eine Gültigkeit von drei Jahren, ab dem 31. Dezember des Kaufjahres. Beispiel: Gutscheinkauf am 01.08.2024 – Gutscheingültigkeit vom 01.08.2024 bis einschließlich 31.12.2027. Gutscheine sind nicht personengebunden und können auch von Dritten eingelöst werden. Der Gutscheinwert, sowie Gutscheinrestbeträge bei Teileinlösung, sind nicht auszahlbar. Erworbene Gutscheine sind ausschließlich bei der LionCamper GmbH einlösbar. Gutscheine sind nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar. Pro Abonnement ist nur ein Gutschein einlös- bzw. anrechenbar. Rabatt- und Gutscheinaktionen der regulären Campervermietung gelten nicht für das Camper-Abo. Für das Camper-Abo geltende Rabattaktionen werden durch die LionCamper GmbH explizit als Abo-Aktion ausgewiesen.
Durch die Nutzung des Navigationsgerätes des gemieteten Fahrzeugs, können während des Mietzeitraums eingegebene Navigationsdaten und -ziele im Multimediasystem gespeichert werden. Dies gilt ebenso für Daten bei der Kopplung von Mobilfunk- oder anderen bluetoothfähigen Kommunikationsgeräten. Die mietende Person ist selbst dafür verantwortlich, sofern gewünscht, gekoppelte Geräte und / oder gespeicherte Navigationsdaten vor der Fahrzeugrückgabe zu löschen. Gemietete Fahrzeuge können über sog. „connected vehicle“ Funktionalitäten wie z. B. „WeConnect“ von Volkswagen vernetzt sein. Fahrzeugkonnektivität dient neben der automatisierten Durchführung von Updates des Navigations- und Multimediasystems, auch der Wartung, Pflege und Organisation der Fahrzeugflotte. Details zur Fahrzeugkonnektivität und den entsprechend erhobenen Telematikdaten können in der Datenschutzerklärung der LionCamper GmbH entnommen werden.
Die LionCamper GmbH beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung und die Ihnen zustehenden Rechte (Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung oder Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit) finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, die wir Ihnen bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme zur Verfügung stellen. Berechtigtes Interesse an der Verarbeitung nutzungsbezogener Fahrzeugdaten aus 13.2. laut Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO besteht darin, den Kund:innen der LionCamper GmbH stets verkehrssichere und technisch einwandfreie Fahrzeuge bereitzustellen und ggf. Raparaturbedürftigkeit rechtzeitig zu erkennen, zu organisieren und durchzuführen.
Der zwischen LionCamper GmbH und der mietenden Person bestehende Kauf bzw. Abo- oder Mietvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem die mietende Person als Verbraucher:in seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ist die mietende Person Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die für Freising zuständigen Gerichte für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder die mietende Person Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
Änderungen dieser AGB teilt die LionCamper GmbH der abonnierenden Person in Textform mit. Widerspricht der Abonnent den Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde bei Mitteilung der Änderung der Vertragsbedingungen gesondert hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs bleiben die ursprünglichen Regelungen anstatt der Änderung unverändert bestehen. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht der abonnierenden Person. Bei Abretung von Forderungen Dritter, welche aus dem Abo-Mietverhältnis herrühren, ist die LionCamper GmbH berechtigt, die personenbezogenen Daten der abonnierenden Person und die zugehörigen Mietvertragsdaten zu übermitteln. Die LionCamper GmbH, sowie von der Vermieterin benannte Dritte, haben jederzeit das Recht, das Mietfahrzeug nach Ankündigung zu besichtigen. Die mietende Person verpflichtet sich auf Anforderung den Standort des Fahrzeugs mitzuteilen.
Während der gesamten Abo-Laufzeit ist die mietende Person verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Fahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei Mietbeginn befand. Die mietende Person ist verpflichtet eigenverantwortlich notwendige Wartungen, Haupt- / Abgasuntersuchungen und / oder Inspektionen durchführen zu lassen und die entsprechenden Fristen und Limits laut Herstellerangaben nicht zu überschreiten. Die Vermieterin wird hierfür eine entsprechende Werkstatt benennen und vorschreiben. Die mietende Person hat keinen Anspruch darauf, dass sich diese Werkstatt in der nähe des aktuellen Aufenthaltsortes befindet. Jegliche Art von Wartung oder Reparatur bedarf zwingender vorherige Rücksprache und eindeutiger Genehmigung der LionCamer GmbH. Die mietende Person haftet uneingeschränkt für alle Folgen, welche sich aus der Verletzung dieser Instandhaltungsverpflichtungen ergeben.